Platzverweis – der Täter muss gehen!

Die Polizei kann einen Platzverweis aussprechen, wenn sie zu einer häuslichen Gewaltsituation gerufen wurde. Dem Gewalttäger werden sofort die Wohnungsschlüssel abgenommen und er muss die gemeinsame Wohnung verlassen. Wenn das Ordnungsamt den Platzverweis bestätigt, darf der Gewalttäter für eine festgesetzte Zeit nicht mehr in die Wohnung zurückkehren.

Der Platzverweis soll die Opfer vor weiterer häuslicher Gewalt schützen. Neu ist das Verursacherprinzip, der Täter bekommt die Konsequenzen seines Handelns direkt zu spüren und wird in die rechtsstaatlichen Schranken verwiesen.

Wichtig: Ein Platzverweis gilt nur für vorübergehend (ein bis zwei Wochen). Diese Zeit sollte genutzt werden, um wichtige Fragen zum weiteren Vorgehen zu klären, z.B. Zuweisung der Wohnung. Lassen Sie sich daher umgehend von einer Beratungsstelle, von einer Anwältin, einem Anwalt oder der Rechtsberatungsstelle am Amtsgericht beraten.

 

Frauenberatungsstelle
Frauenhaus Ulm

Olgastraße 143
89073 Ulm

Tel. 0731 / 61 99 06
Telefonische Sprechzeiten:
Mo-Do: 9-12 und 14-16 Uhr
Fr: 9-12 Uhr

 

Platzverweis
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