Unterbringung
Zusammenleben
Die Frauen versorgen sich und ihre Kinder selbst, kaufen ein, kochen, putzen und begleiten ihre Kinder auf dem Weg zur Schule oder Kindergarten. Für Aufsicht und Betreuung der Kinder sind die Frauen weitestgehend selbst verantwortlich.
Die Gestaltung des Zusammenlebens wird zweimal pro Woche in Hausversammlungen geregelt. Das Leben in Wohngemeinschaften erfordert ein hohes Maß an Rücksicht und Kompromissbereitschaft, bietet den Frauen aber auch Schutz, Kontakt und gegenseitige Unterstützung.
Hilfe & Unterstützung
Die Frauen und Kinder im Frauenhaus erhalten durch die sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen vielfältige Unterstützung:
- Psychossoziale Beratung und Krisenintervention
- Eine anonyme Wohnmöglichkeit bis zur Klärung der aktuellen Lebenssituation
- Beratung und Hilfe bei finanziellen und rechtlichen Fragen, Begleitung zu Ämtern, AnwältInnen, ÄrztInnen, Polizei...
- Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes, des Aufenthaltsrechtes, bei der Wohnungssuche
- Gruppen– und Einzelgespräche zur Verarbeitung der Gewalterfahrung und zur Zukunftsplanung
- Hilfe zur Selbsthilfe, dabei orientieren wir uns an den Möglichkeiten der einzelnen Frauen und suchen mit ihnen gemeinsam Lösungen
- Freizeit- und Gruppenangebote.
Kosten
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist kostenlos für Frauen mit Einkommen unter der Sozialhilfegrenze oder ALGII-Bezieherinnen.
Frauen mit höherem Einkommen leisten einen Eigenbeitrag an den Mietkosten von maximal 6,50€/Tag.
Hausordnung
Für das gemeinschaftliche Zusammenleben im Frauenhaus gilt eine Hausordnung.
Personal
Die Frauen und Kinder im Frauenhaus werden betreut von Sozialpädagoginnen (insgesamt 2 Stellen) und einer Praktikantin. Eine Hausmeisterin sorgt für das Wohl des Hauses. Zusätzliche 20% stehen über Landesmittel als zeitlich befristetes Projekt zur Verfügung für nachgehende Beratung nach einem Frauenhausaufenthalt.
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