Waltraud Marx Stiftung für Frauen in Not
Diese Stiftung wurde mit Geldern aus dem Vermögen von Frau Waltraud Marx (1941-1993) gegründet. Frau Marx war Kinderpsychologin und lebte zuletzt in Illertissen. Sie hat 1998 dem Verein Frauen helfen Frauen Ulm ihr Vermögen hinterlassen.
Es war ihr Wunsch, das Geld für Frauen zu verwenden, die von Gewalt betroffen sind. Der Verein hat daraufhin die Stiftung "Waltraud Marx Stiftung für Frauen in Not" errichtet.
Interesse an einer Zustiftung?
Wir freuen uns, wenn Sie erwägen sollten, die Arbeit unseres Vereins durch eine Zustiftung zu unterstützen und damit langfristig zu sichern. Zustiftungen sind möglich ab 5000 € (geringere Summen werden als Spende verbucht und kommen direkt der Vereinsarbeit zugute). Durch ein Testament stellen Sie sicher, dass auch über ihr Leben hinaus Ihr Vermögen oder Teile davon in Ihrem Sinne arbeiten. Wir schicken Ihnen gerne unser Faltblatt und die Stiftungs-Satzung auf Anfrage zu.
Zweck der Stiftung
Zweck der Stiftung ist die Gründung und Förderung von Initiativen, Projekten, Gruppen und Maßnahmen, die sich dem Schutz und der Fürsorge von Frauen und Mädchen annehmen, die durch Gewaltanwendung in Not geraten sind.
Alle Stiftungsgelder kommen dem Verein Frauen helfen Frauen als Organisator solcher Projekte und Maßnahmen zu.
Um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten, sind Waltraud Marx Stiftung und Verein eng miteinander verbunden. In diesem Sinne übernimmt die Geschäftsstelle des Vereins die Verwaltung der Stiftung und die Vorstandsmitglieder des Vereins sind zugleich Vorstand der Stiftung.
Stiftungsvorstand
- Christiane Scheible
- Angelika Glaschick
- Gisela Tamm
- Martina Lange
- Monika Haschke-Plöger
Kontakt
Waltraud Marx Stiftung
Olgastr. 143
89073 Ulm
Tel.: 0731/619906
EMail: info (at) fhf-ulm.de
Bankverbindung:
BW-Bank
BLZ 630 201 30
Kto 7439502677
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordung vom 01.01.1977 in der jeweils gültigen Fassung.





