Unterbringung
Im Frauenhaus steht jeder Frau in einer kleinen Wohneinheit ein eigenes Zimmer für sich (und ihre Kinder) zur Verfügung. Küche, Bad und WC teilt sie sich mit maximal einer weiteren Frau (und deren Kinder).
Zusammenleben
Die Frauen versorgen sich und ihre Kinder selbst, kaufen ein, kochen, putzen und begleiten ihre Kinder auf dem Weg zur Schule oder zum Kindergarten. Für Aufsicht und Betreuung der Kinder sind die Frauen weitestgehend selbst verantwortlich.
Die Gestaltung des Zusammenlebens wird in Hausversammlungen geregelt. Das Leben in Wohngemeinschaften erfordert ein hohes Maß an Rücksicht und Kompromissbereitschaft, bietet den Frauen aber auch Schutz, Kontakt und gegenseitige Unterstützung.
Hilfe & Unterstützung
Die Frauen und Kinder im Frauenhaus erhalten durch die sozialpädagogischen Mitarbeiterinnen vielfältige Unterstützung:
Psychosoziale Beratung und Krisenintervention
Anonyme Wohnmöglichkeit bis zur Klärung der aktuellen Lebenssituation
Beratung und Hilfe bei finanziellen und rechtlichen Fragen
Begleitung zu Ämtern, Anwält*innen, Ärzt*innen, Polizei, …
Unterstützung bei der Sicherung des Lebensunterhaltes und des Aufenthaltsrechtes
Hilfe bei der Wohnungssuche
Freizeit- und Gruppenangebote
Gruppen– und Einzelgespräche zur Verarbeitung der Gewalterfahrung und zur Zukunftsplanung
Hilfe zur Selbsthilfe
Kosten
Der Aufenthalt im Frauenhaus ist für Frauen mit Einkommen unter der Sozialhilfegrenze oder für Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen kostenlos. Frauen mit höherem Einkommen leisten einen Eigenbeitrag an den Mietkosten von max. 12,00 € / Tag und Person.
Hausordnung
Für das gemeinschaftliche Zusammenleben im Frauenhaus gilt eine Hausordnung.
Personal
Die Frauen und Kinder im Frauenhaus werden betreut von Sozialpädagoginnen und einer Praktikantin. Eine Hausmeisterin und Hauswirtschafterin sorgen für das Wohl des Hauses und der BewohnerInnen. Außerdem gibt es die Möglichkeit, auch über den Frauenhausaufenthalt hinaus Beratung und Begleitung zu erhalten.