Laut einer europäischen Studie aus dem Jahr 2014 erlebt jede siebte Frau im Laufe ihres Lebens strafrechtlich relevante sexualisierter Gewalt (Vergewaltigung oder sexuelle Nötigung). Jede zweite Frau war in ihrem Berufsleben schon sexueller Belästigung ausgesetzt, Frauen mit Behinderung erleben zwei bis dreimal so häufig sexualiserte Gewalt als Frauen ohne Behinderung.
Sexualisierte Gewalt hat viele Erscheinungsformen, z.B. anzügliche Bemerkungen, ungewollte Berührungen, Aufforderung zu sexuellen Handlungen, Konfrontation mit pornographischen Bildern, körperliche Angriffe bis hin zu Vergewaltigungen.
Sexualisierte Gewalt kann überall und zu jeder Tageszeit stattfinden, z.B. am Telefon, im Internet, in der eigenen Wohnung, am Arbeitsplatz, in der Schule, in der Öffentlichkeit, im Verein, in medizinischen Einrichtungen.
Die Frauenberatungsstelle bietet persönliche Beratung (auf Wunsch auch am Telefon oder per E-Mail) für Frauen und Mädchen ab 16 Jahren aus Ulm und dem Alb-Donau-Kreis zu folgenden Bereichen an:
Vergewaltigung und sexuelle Nötigung
Sexuelle Belästigung, z.B. in der Schule, am Arbeitsplatz, über digitale Medien
Sexualisierte Gewalt in der Kindheit
Sexualisierte Gewalt an Frauen mit Berhinderung
Schwerpunkte:
Hilfe und Unterstützung in Krisensituationen, Stabilisierung
Begleitung zu Behörden, Polizei, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, usw.
Information und Begleitung zur Anzeigeerstattung und im gerichtlichen Verfahren
Information zu Therapie, Kur oder Klinik
Unterstützung bei Anträgen auf Leistungen des Fonds Sexueller Missbrauch und anderer Opferhilfen
Beratung von Angehörigen und Fachkräften anderer sozialer Einrichtungen
Viele Frauen versuchen, mit den Erinnerungen, den Gefühlen von Angst, Scham, Wut und Ohnmacht alleine zurechtzukommen. Frauen und Mädchen sollen ermutigt werden, über das Erlebte zu sprechen und sich Hilfe zu holen. Auch Frauen mit einer Behinderung können sich an die Beratungsstelle wenden, wichtige Links und Broschüren in leichter Sprache finden sie hier.